Es wird vorausgesetzt das jegliche Mitarbeitenden bei Arbeiten an elektrotechnischen Anlagen die 5 Sicherheitsregeln zur Sicherstellung des spannungsfreien Zustandes nach DIN VDE 0105 kennen und anwenden können. Dabei gelten diese Regeln nur dann, wenn mit mindestens einer Wechselspannung von 50 V oder einer Gleichspannung von 120 V bzw. einem Kurzschlussstrom von ≥3 mA (Wechselstrom) oder ≥12 mA (Gleichstrom) zu rechnen ist.
Diese Sicherheitsregeln für Arbeiten im spannungsfreien Zustand sind:
- Freischalten
- Gegen Wiedereinschalten sichern
- Spannungsfreiheit feststellen
- Erden und Kurzschließen
- Benachbarte, unter Spannung stehende Teile abdecken oder abschranken
Es darf als Arbeitsverantwortlicher nur mit einer Durchführungserlaubnis vom Anlagenverantwortlichen an einer Anlage gearbeitet werden. Ebenfalls muss der Arbeitsverantwortliche eine Elektrofachkraft oder elektrotechnisch unterwiesene Person sein bzw. sich unter Aufsichtsführung einer solchen Person befinden.
Achtung! Werden Schritte nicht selbst durch den Arbeitsverantwortlichen durchgeführt, so muss sich dieser über deren Durchführung beim Anlagenverantwortlichen erkundigen und bestätigen lassen.
Freischalten
An dem Teil der Anlage, an dem gearbeitet werden soll, müssen alle Einspeisungen getrennt (freigeschaltet) werden. Dies kann z. B. durch Trennstecker oder andere Isolation erfolgen. Wichtig ist, dass es zu keinem Überschlag kommen kann. Es muss also eine ausreichend große Luftstrecke zwischen den Leitern sein.
Gegen Wiedereinschalten sichern
Es ist zwingend erforderlich, dass alle Schaltgeräte mit denen die Arbeitsstelle erneut unter Spannung gesetzt werden könnten, gegen Wiedereinschalten gesichert werden. Die sicherste Form ist eine Sperrung des Mechanismus, der dies bewirkt. Ist dies nicht möglich müssen andere (gleichwertige) Maßnahmen getroffen werden. Dies kann bereits die Montage eines Warnschildes sein.
Spannungsfreiheit feststellen
Mit einem für die zu erwartende Betriebsspannung, Frequenz und anderen Umgebungsbedingungen zugelassenen, geprüften Spannungsprüfer ist festzustellen, ob alle Pole nicht mehr Spannungsführend sind.
Erden und Kurzschließen
Teile an denen gearbeitet wird müssen an der Arbeitsstelle geerdet und kurzgeschlossen werden. Dabei muss zuerst eine Verbindung mit der Erdungsanlage hergestellt werden bevor die Anlage bzw. deren Teile geerdet werden. Sofern möglich, müssen Erdungs- und Kurzschlussvorrichtungen von der Arbeitsstelle aus gesehen werden können.
Benachbarte, unter Spannung stehende Teile abdecken oder abschranken
Sofern nicht alle Anlagenteile nicht freigeschaltet werden können und die Gefahr bestünde, dass bei der Arbeit eine Berührung mit diesen stattfinden könnte, so müssen diese Teile abgedeckt bzw. abgeschrankt werden. Hierbei sind zusätzliche Sicherheitsmaßnahmen zu beachten wie beim Arbeiten in der Nähe von unter Spannung stehenden Teilen.